Freitag, 17. Mai 2019

Wilde Müllkippe - Asbest am Elter Baggersee!

-krk- Wieder wurde illegal Müll entsorgt – dieses Mal sogar umweltgefährdender Abfall. Denn eine ehemalige Anwohnerin des Feriengebiets entdeckte in der Einfahrt des Baggersees in Elte asbestbelastete...
Eternitplatten. Polizei, Ordnungsamt und die Technischen Betriebe Rheine (TBR) wurden verständigt. 


Spaziergänger und Jogger sind es gewohnt, dass Unbekannte im Elter Wald und Naturschutzgebiet illegal Grünschnitt und Müll entsorgen. Erst am Mittwoch entdeckte ein Spaziergänger frisches Moos, das offenbar aus einer privaten Vertikutieraktion stammt. „Das wird verrotten aber gehört hier trotzdem nicht hin“, sagt er. Ebenso wie der Grünschnitt, der wenige Meter weiter, vor sich hin gammelt. 


Sowohl sein als auch der Geduldfaden einer ehemaligen Anwohnerin ist inzwischen gerissen, diese entdeckte am Sonntag, in der Einfahrt zum Baggersee, mehrere Eternitplatten, die wohl von einem Hausdach stammen. „Das ist asbesthaltiges Material“, stellt die Naturschützerin klar. Das sei umweltschädlich, weshalb sie auch gleich das Ordnungsamt informierte. „Ich denke das die Platten von einem der Ferienhäuser stammen“, sagt sie. Derzeit müssten viele der Häuser zurückgebaut werden, was zu Folge habe dass die Anwohner jede Menge Bauschutt produzierten, den sie entsorgen müssten. 


Und scheinbar hat sie Recht mit ihrer Vermutung, denn nur wenige Meter weiter liegen, fast schon überwuchert vom derzeit üppig wachsenden Gras und Unterholz, Betonstücke und blaue Fliesen. „Das einfach in den Busch zu kippen oder so wie hier den gefährlichen Asbest in die Nähe des Wassers, ist einfach unverantwortlich“, betont die Tierschützerin.


Die abgeschiedene Lage dieses Waldstücks lädt offenbar so manchen Umweltsünder dazu ein, seinen Müll auf unerlaubter Weise zu entsorgen. Im Fall des Asbestfundes muss die Polizei nun klären, ob weitere Ermittlungen möglich sind, der Fall an das Kreisumweltamt geht oder ob es sich dabei sogar aufgrund der Gesundheits- und Umweltgefährdung um eine Straftat handelt. Denn bei gefährlichen Abfällen wie zum Beispiel asbesthaltige Materialien, liegt ein Straftatbestand vor: Nach § 326 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird das Behandeln, Lagern, Ablagern, Ablassen oder sonstiges Beseitigen von solchen gefährlichen Abfällen mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet. 
 
Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wendet sich entweder an die Polizei oder an die Bürgerinitiative Dorf.Land.Zukunft. Tel.: 05975 9191966.




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