„Hier werden einfach mal eben so Fakten geschaffen“, sagte ein erboster Anwohner. Bei der Planung des Baugebiets habe man den Anwohnern noch versprochen nicht in die Wallhecke einzugreifen und diese als Sichtschutz bestehen zu lassen. Die am Samstag herbei gerufene Ratsfrau Birgitt Overesch versicherte sogar das eine Wallhecke gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt sei und nicht beseitigt werden dürfte. Es gälte aber zu klären ob ein so radikaler Rückschnitt dennoch erlaubt sei.
Wallhecke vorher |
Dies übernahm Henning Wachsmuth der 1.Vorsitzende der NABU Ortsgruppe Elte. Gleich am Montag suchte er das Gespräch mit Klaus-Dieter Twesten von den Technischen Betrieben Rheine, der für Baumschutz und Baumpflegemaßnahmen in Rheine zuständig ist. In einem Telefonat habe Twesten ihm bestätigt, dass die Maßnahme mit ihm besprochen und auch in dieser Radikalität von ihm genehmigt sei. Die Begründung: Hier handele es sich um eine Wallhecke, bei der ein komplettes auf den Stock setzen als notwendige Pflegemaßnahme gelte.
Dieses bestätigte Twesten auch im Gespräch mit der MV. Eine Wallhecke unterliege dem Forstrecht stünde unter Schutz und dürfe nicht beseitigt werden. Allerdings sei das auf Stock setzen eine ganz normale Pflegemaßnahme die alle 10 bis 20 Jahre wiederholt werden müsse. Die Wallhecke an den Laugärten, die seit etwa 20 bis 30 Jahren dort stünde, sei noch nie zurückgeschnitten worden und aus diesem Grund von innen schon recht kahl. „Natürlich sind die aus dem Boden ragenden Stümpfe kein schöner Anblick, doch schon in zwei bis drei Jahren dürfte die Hecke bereits wieder 2 Meter hoch sein“, versichert Klaus-Dieter Twesten.
Warum und ob den Anwohnern, seitens der Stadt, zugesichert worden sei, die Hecke als Sichtschutz bestehen zu lassen, sei ihm nicht bekannt. Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes wären in der Verfahrensakte des Bebauungsplanverfahrens keine entsprechenden Zusicherungen vermerkt. Nachfragen könne man leider auch nicht mehr, da sich die zuständige Kollegin bereits seit einiger Zeit im Ruhestand befände. Man werde in Zukunft aber penibel darauf achten dass die 7 und 8 Meter breite Wallhecke nicht von den neuen Anwohnern zweckentfremdet würde. Dass bedeute das weder ein Gartenhäuschen, ein Gemüsebeet oder auch nur ein Trampolin dort geduldet würde.Quelle: Münsterländische Volkszeitung
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